Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Landhäuser BergWiese

1.

Diese AGB gelten für die mit dem Beherbergungsbetrieb geschlossenen Verträge über die mietweise Überlassung von Räumen sowie die vom Beherbergungsbetrieb weiter erbrachten Leistungen ab Dezember 2022.

Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart worden ist.

2.

Der Gast kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.

Wenn ein Rücktritt wegen höherer Gewalt (Naturkatastrophen) oder wegen behördlicher Anordnungen (Pandemien, z. B. Corona) erfolgt, hat der Gast keine Stornokosten zu zahlen. Erfolgte Anzahlungen werden dem Gast vom Beherbergungsbetrieb zurückerstattet.

Im Übrigen ist der Gast im Falle seines Rücktritts vom Vertrag wie folgt zur Zahlung verpflichtet:

  • Vom 120. Tag bis zum 61. Tag vor Mietbeginn: Betrag der Anzahlung
  • Vom 60. Tag bis zum 15. Tag vor Mietbeginn: 50 % des Gesamtpreises
  • Vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Mietbeginn: 80% des Gesamtpreises
  • Bei Rücktritt weniger als 8 Tage vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis zu zahlen.

Es zählt jeweils das Eingangsdatum der Reiserücktrittnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet.

Eine Ersatzperson, die zu den vereinbarten Bedingungen in den Vertrag eintritt, kann benannt werden. Hierzu ist eine schriftliche Bestätigung durch Mieter und Ersatzperson erforderlich.

3.

Der Mietvertrag wird mit der Buchungsbestätigung des Vermieters wirksam. Die Anzahlung in Höhe von 20 % des Mietbetrages ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu zahlen. Nach erfolgter Anzahlung ist der Restbetrag spätestens 10 Tage vor dem Anreisetag zu zahlen. Maßgebend für die Zahlung des Gastes ist der Zeitpunkt des Geldeingangs beim Beherbergungsbetrieb.

In ausgewählten Zeiträumen kann BergWiese bei Buchung über die eigene Website einen Gutscheincode mit einem zuvor festgelegten Wert bereitstellen, durch den die Übernachtungskosten reduziert werden. Der Gutschein ist innerhalb von 12 Monaten ab Buchung einzulösen und in diesem Zeitraum nur einmal einlösbar, nicht übertragbar und eventuell an weitere Bedingungen geknüpft, die mit Vergabe des Gutscheins bekannt gegeben werden. Eine Weitergabe des Gutscheincodes ist nicht gestattet.

Nebenkosten sind in allen Objekten im Mietpreis enthalten.

Die Entgegennahme von Kreditkarten, Schecks oder sonstigen Zahlungsmittel abgesehen von Bargeld erfolgt nur erfüllungshalber.

Ein Kurbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde erhoben und ist direkt an die Gemeinde zu zahlen.

Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere wenn

  • eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen der hierfür bestimmten Frist vom Gast geleistet wird,
  • höhere Gewalt oder andere vom Beherbergungsbetrieb nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
  • die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Beherbergungsbetriebes gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Beherbergungsbetriebes zuzurechnen ist.
  • die gebuchte Unterkunft von mehr als den in der Buchungsbestätigung angegebenen Personen benutzt wird.

Bei Ausübung des Rücktrittsrechts durch den Beherbergungsbetrieb ist der Gast spätestens 7 Tage nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich in Kenntnis zu setzen.

Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Beherbergungsbetriebes aufrechnen.

4.

Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft ab dem vereinbarten Zeitpunkt und für die vereinbarte Dauer zur Verfügung zu stellen und die weiter vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Der Bezug des Mietobjektes ist am Anreisetag in der Regel ab 15.00 Uhr möglich. Am Abreisetag ist das Objekt um 10 .00 Uhr zu verlassen. Eine Überziehung dieser Abreisezeit um mehr als 30 min hat die Berechnung eines weiteren Buchungstages zur Folge.

Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermietungsbüro individuell (Deponieren des Schlüssels im Schlüsselsafe) vereinbart werden.

Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag als gekündigt. Der Vermieter kann dann über das Objekt wieder frei verfügen.

5.

Der Gast darf die gebuchte Unterkunft nur bestimmungsgemäß verwenden. Die Unterkunft kann nur vom Gast und den weiteren sich aus der Buchungsbestätigung ergebenden Personen in Anspruch genommen werden. Eine Nutzungsüberlassung an Dritte und/oder eine Untervermietung ist nur zulässig, wenn der Beherbergungsbetrieb vorher seine schriftliche Zustimmung erteilt hat.

Der Gast ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel, Störungen unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

Der Gast haftet für Schäden, die durch ihn, durch die weiteren sich aus der Buchungsbestätigung ergebenden Personen oder durch sich mit Zustimmung des Beherbergungsbetriebes und des Gastes in den Räumen aufhaltende Dritte verursacht werden, sofern vom Gast nicht nachgewiesen wird, dass die Schäden nicht schuldhaft verursacht wurden.

In begründeten Ausnahmefällen kann vom Gast eine Schadenskaution in Höhe von bis zu fünf Übernachtungssätzen verlangt werden. Sofern gefordert, ist die Kaution spätestens 10 Tage vor der Anreise an den Gastgeber zu überweisen. Im Falle einer Kautionserhebung wird vor Beginn des Mietverhältnisses und zu dessen Ende gemeinsam mit dem Gast je ein Begehungsprotokoll angefertigt. Die Kaution wird dem Gast kurzfristig in voller Höhe zurück erstattet, sofern am Objekt keine vom Gast zu verantwortenden Schäden festgestellt wurden.

6.

Die Hangsicherung der Bauplätze des Grundstücks in der Braunlager Straße 11 in St. Andreasberg ist nicht zum Betreten geeignet, insbesondere nicht für Kinder. Aufsichtspflichtige werden ausdrücklich gebeten, das Betreten der Hangsicherung durch Kinder zu verhindern.

WLAN:

Der Beherbergungsbetrieb betreibt in den Räumen einen Internetzugang über WLAN. Der Gast und die im Beherbergungsvertrag genannten Personen haben das Recht, während der Dauer des Aufenthaltes in den Räumen den WLAN-Zugang zum Internet zu benutzen. Die Nutzung durch Dritte ist nicht gestattet.

Der Beherbergungsbetrieb übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen.

Die Nutzung erfolgt durch Eingabe eines Codes. Die Zugangsdaten sind nur zum persönlichen Gebrauch des Gastes und der in den Beherbergungsvertrag einbezogenen Personen bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

Dem Gast ist bekannt, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der Beherbergungsbetrieb weist den Gast ausdrücklich daraufhin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware wie Viren, Trojaner usw. bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen können.

Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Für Schäden am PC oder anderen Geräten des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Beherbergungsbetrieb keine Haftung, soweit er die Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist allein der Gast verantwortlich. Der Gast ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten, insbesondere das Urheberrecht und die Jugendschutzvorschriften zu beachten und das WLAN nicht für Formen unzulässiger Werbung zu nutzen.

Der Gast stellt den Beherbergungsbetrieb von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung durch den Gast oder die in den Beherbergungsvertrag einbezogenen Personen beruhen. Dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen.

Rauchen:

Bei den angebotenen Ferienwohnungen und Häusern ist das Rauchen innerhalb der Einheiten nicht gestattet. Bitte benutzen Sie hierfür die Balkon, Terrassen und/oder das Freigelände.

Haustiere:

Haustiere sind nur in den Häusern Sonnenberg und Glockenberg in der Braunlager Straße 11 in St. Andreasberg gestattet. In den Objekten, Wohnungen Arnika und Akelei, Braunlager Straße 11, und Ferienhaus Höhenblick, Auf der Höhe 13 in St. Andreasberg sind keine Haustiere gestattet.

Parkplätze auf dem Grundstück Braunlager Straße 11 in St. Andreasberg:

Vor dem Haupthaus gibt es den Parkplatz, ausgezeichnet mit dem Namen Akelei. Er gehört zur 4-Zimmer-Wohnng Akelei. Weitere drei Parkplätze befinden sich auf dem Grundstück. Sie gehören zur 2-Zimmer-Wohnung Arnika und den beiden Blockhäusern Glockenberg und Sonnenberg. Diese Parkplätze sind mit den Namen der Objekte ausgeschildert. Wie im Internet und der Hausbroschüre beschrieben besteht Anspruch auf einen Parkplatz pro Einheit. Weitere kostenlose Parkplätze befinden sich vor dem Kurhaus, Am Kurpark. Auf dem Gelände gelten die Vorschriften der StVO. Der Beherbergungsbetrieb übernimmt keine Haftung, soweit er die Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

Gerätehaus auf dem Grundstück Braunlager Straße 11 in St. Andreasberg:

Der Mountainbike- und Skistall dient zur Unterstellung von Sportgeräten aller Art. Das Gebäude ist an die Schließanlage der jeweiligen Wohnung angeschlossen. Die Sportgeräte sollten durch private Schließung zusätzlich gesichert werden. Für Diebstahl oder Beschädigung übernimmt der Beherbergungsbetrieb keine Haftung, soweit er nicht Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

Grillhütte auf dem Grundstück Braunlager Straße 11 in St. Andreasberg:

Die Grillhütte steht den Mietern zur Verfügung. Sie ist durch die Schließanlage gesichert. Nach Benutzung soll die Grillhütte wieder verschlossen werden. Grillgut und Grillkohle kann im Ort oder anderweitig erworben werden; das Grillgut wird vom Vermieter nicht zur Verfügung gestellt. Die Grillhütte darf nicht unbeaufsichtigt verlassen werden, wenn sich noch glühende Grillkohle im Grillstand befindet. Gegebenenfalls muss die Grillkohle gelöscht werden. Nach dem Grillen muss die Feuerstelle gereinigt werden. Für Schäden jeder Art übernimmt der Beherbergungsbetrieb keine Haftung, soweit er die Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

Sauna auf dem Grundstück Braunlager Straße 11 in St. Andreasberg:

Die Sauna steht dem Gast kostenlos in der Zeit von 16.00 Uhr bis 21.00 Uhr zur Verfügung. Nach 21 Uhr wird der Strom durch eine Zeitschaltuhr abgeschaltet. Wasser für den Aufguss bringt der Nutzer bitte aus dem Mietobjekt mit. Wasserkübel steht in der Sauna zur Verfügung. Bitte nach dem Saunagang dort wieder abstellen. Gewünschte Zugaben an Aromastoffen bringt der Saunabesucher bitte selbst mit. Abkühlung erfolgt im Freigelände oder durch Duschen in der eigenen Wohnung.

7.

Der Mieter erklärt sich einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht aber auch zum Zwecke der Ausstellung einer Kurkarte weitergeleitet werden.

8.

Die Ausschreibung zur Vermietung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördliche Anordnungen (siehe aktuell die Corona-Pandemie 2020/21), plötzliche Baustellen oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist gern bereit, bei der Behebung dieser Störungen, soweit es ihm möglich ist, mitzuhelfen.

An – und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder z.B. Feuer.

9.

Erfüllungsort ist St. Andreasberg. Örtlicher Gerichtsstand ist Clausthal-Zellerfeld. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.

Änderungen und Ergänzungen der Vereinbarung bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Die rechtsunwirksame Bestimmung ist durch eine rechtswirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem sinngemäßen Inhalt der ungültigen Regelung am nächsten kommt, zu ersetzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.